§ 1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Zwischenverkauf und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten.
§ 2 Geschäftsgegenstände sind der Nachweis zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke, insbesondere Wohngebäude, Land- und Forstwirtschaftliche Liegenschaften sowie über Gewerbe und Renditeobjekte. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf den Nachweis und/oder die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung und sonstigen Verwendungen benannter Objekte.
§3 Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht weiter zu geben, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Zustimmung zur Weitergabe erteilt haben.
§4 Wir sind berechtigt sämtliche Angebote und Angaben auch Dritten zu erteilen/unterbreiten.
§5 Zu Ihrer Wirksamkeit bedürfen sämtliche Angebote und Nebenabreden unsere schriftliche Bestätigung.
§6 Für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kaufes von Bestandsimmobilien und/oder Grundstücken ist eine Provision in Höhe von 4,76% inkl. MWSt. fällig und vom Käufer an uns zu zahlen.
§7 Uns steht auch dann die angegebene Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges Geschäft zu Stande kommt auch wenn der Angebotsempfänger unser Angebot an einen Dritten ohne unsere Zustimmung weitergibt und dieser Dritte den Kaufvertrag abschließt oder wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenen Namen erwerben oder kaufen lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner und Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.
§8 Die angegebenen Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfts. Die Provision ist fällig innerhalb von 8 Werktagen nach Rechnungsstellung.
§9 Der/Die Auftraggeber ist/sind verpflichtet, uns alle, für die Durchführung wichtigen und benötigte Angaben richtig und vollständig zu übermitteln. Ferner und unverzüglich hat der Auftraggeber uns über einen Vertragsabschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet uns eine Vertragsabschrift zu überlassen.
§10 Der Auftraggeber verpflichtet sich beim Erteilen eines Alleinauftrages, neben uns keine weiteren Vermittler, während der gesamten Vertragslaufzeit, zu beauftragen.
§11 Hinsichtlich des Objektes ist die Firma □ Hans Leo Fleischhauer □ auf die Auskünfte der Eigentümer, Verkäufer, Verpächter, Vermieter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüberhinaus kann die Firma keine Gewähr für die Objekte übernehmen und für die Bonität der Vertragspartner nicht haften.
§12 Die Berechnung und Erhebung der Umsatzsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz. Bei Änderung des Umsatzsteuersatzes gilt bei Fälligkeit der gültige Satz.
§13 Erfüllungsort für die beidseitigen Pflichten und Gerichststand für alle Streitigkeiten, die mit dem Vermittlervertrag in Verbindung stehen, ist der Firmensitz von □Hans Leo Fleischhauer□ wenn der Auftraggeber Kaufmann ist und nicht zu den in §1 Abs. 2,2.Halbsatz des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehören oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
§14 Ausschließlich gelten unsere Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Bedingungen gelten nur dann, wenn wir diese schriftlich zugestimmt haben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland hier von Nordrhein-Westfalen. Sollte sich eine Vorschrift als unwirksam erweisen, bleibt die Geschäftsbedingung trotzdem gültig; eine einzelne unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten, oder durch eine solche rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.